Wichtige Änderungen ab dem 01.01.2025: Anpassung der Fiktion § 122 AO
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
zum 1. Januar 2025 treten wesentliche Änderungen der Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten in Kraft. Durch das neue Postrechtsmodernisierungsgesetz, dem der Bundesrat am 5. Juli 2024 zugestimmt hat, werden die Fristen zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten in § 122 und § 122a AO angepasst.
Was ändert sich?
Verlängerung der Zustellungsfrist
Die Frist für die Zustellung von Verwaltungsakten, wie Steuerbescheide, wird ab dem 1. Januar 2025 von drei auf vier Tage verlängert. Dies betrifft sowohl die postalische als auch die elektronische Zustellung.
Keine Zustellung an Samstagen
Wenn der vierte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, verschiebt sich der Fristablauf auf den nächsten Werktag. Ursprünglich geplante Samstagszustellungen wurden im finalen Gesetz nicht übernommen.
Was bedeutet das für Sie?
Die neuen Fristen gelten für alle Verwaltungsakte, die ab dem 1. Januar 2025 verschickt oder elektronisch übermittelt werden. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf die Berechnung von Einspruchs- und Klagefristen. Es ist daher wichtig, Ihre Unterlagen rechtzeitig zu prüfen und gegebenenfalls aktiv zu werden.
Falls Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben oder Unterstützung bei der Prüfung und Einhaltung von Fristen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Sprechen Sie uns jederzeit an, damit wir Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten optimal beraten können.
Ihre Innova Steuerberatungsgesellschaft
Quelle: haufe.de