Seit dem Jahr 2023 ist es in Deutschland erforderlich, dass alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sind, gemäß der Kassensicherheitsverordnung. Diese TSE sorgt dafür, dass sämtliche eingegebenen Daten gespeichert werden und nicht nachträglich verändert oder gelöscht werden können.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle In- und Außerbetriebnahmen von elektronischen Kassensystemen gemeldet werden. Unternehmen sind verpflichtet, die Art und Anzahl ihrer Kassen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Meldepflicht gilt sowohl für Kassen, die gekauft, als auch für solche, die gemietet oder geleast wurden. Es gibt unterschiedliche Fristen für die Meldung, abhängig davon, ob die Kassen vor oder nach dem 1. Juli 2025 in oder außer Betrieb genommen werden. Die Finanzverwaltung wird ab dem 1. Januar 2025 die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung dieser Meldungen bereitstellen.